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In Polen wohnen, in einem deutschen Krankenhaus tätig sein. Vorbereitung auf die FSP in Sachsen- Anhalt.            Modern denken

In Sachsen-Anhalt wird die Fachsprachprüfung

Deutsch Sprachtest für ausländische Ärztinnen und Ärzte genannt.

 

Die Landesfarben sind: gelb und schwarz. Deshalb auch das Farbenspiel auf der Seite.

Wie läuft die FSP in Sachsen-Anhalt ab?

Anders als in den anderen Bundesländern gibt es 4 Teile. (Quelle: Ärztekammer Sachsen-Anhalt)

 

 

1. Arzt-Patienten-Gespräch

Sie führen mit dem Patienten ein Anamnesegespräch durch. Die Rolle des Patienten übernimmt ein Schauspieler, der Ihnen vorgegebene Informationen über seinen Gesundheitszustand vermitteln wird. Für die Anamneseerhebung stellen wir Ihnen einen vorgedruckten Anamnesebogen zur Verfügung. Dieser dient für Ihre Notizen und wird nicht als Prüfungsdokument bewertet. Für das Anamnesegespräch haben Sie 15 Minuten Zeit. Im Anschluss erläutern Sie dem Patienten die geplante Diagnostik und/oder Therapie. Diesbezüglich erhalten Sie 10 Minuten vor Ihrem Prüfungsbeginn genauere Informationen entsprechend dem jeweiligen Prüfungsfall.

Bitte beachten Sie, dass der Patient nicht mit medizinischen Fachausdrücken vertraut ist.

Erläutern Sie ihm bitte alle anstehenden Maßnahmen und beantworten Sie Rückfragen. Erklären Sie alles so verständlich wie möglich.

Hierfür haben Sie maximal 5 Minuten Zeit.

2. Dokumente (Anforderungen, Patientenakte, Telefonat, Vokabelliste)

Im zweiten Teil der Prüfung erhalten Sie zunächst einen medizinischen Anforderungsbogen, der vollständig auszufüllen ist.

Danach bekommen Sie in Form einer Akte, die einen Arztbrief, Befunde aus CT, Röntgen, Ultraschall, Endoskopie und Laborbefunde enthalten kann, weitere Informationen zu Ihrem Patienten.

Außerdem wird Ihnen ein Kollege/-in Angaben zum Patienten machen (Film).

Das Labor wird Sie telefonisch kontaktieren, um Ihnen Laborwerte eines anderen Patienten mitzuteilen, die Sie später mit Namen und Geburtsdatum korrekt widergeben müssen.

Am Ende des Prüfungsteils erhalten Sie eine Vokabelliste mit Fachtermini, die Sie für einen Patienten verständlich übersetzen sollen. Bei dieser Aufgabe müssen Sie auch Ortsangaben (z. B. "unterhalb des rechten Kniegelenks") verstehen und auf einem Schema markieren.

Für diesen Prüfungsteil stehen Ihnen 40 Minuten zur Verfügung.

3. Epikrise

stehenden Unterlagen, müssen Sie diese am Computer verschriftlichen. Dabei soll auf die aktuellen Beschwerden, die durchgeführten Untersuchungen und die daraus resultierenden Befundergebnisse eingegangen werden.

Hierbei ist besonders auf die Grammatik, die Orthographie und den Ausdruck zu achten. Es müssen ganze Sätze und Nebensätze geschrieben, sowie verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden. Ein Rechtschreibprogramm steht NICHT zur Verfügung. Sie dürfen jedoch das Ihnen bereit gestellte medizinische Wörterbuch in diesem Prüfungsteil verwenden. 

Für diesen Prüfungsteil stehen Ihnen 20 Minuten zur Verfügung.

4. Arzt-Arzt-Gespräch

Im vierten Prüfungsteil stellen Sie Ihren Patienten den anwesenden Prüfern vor. In diesem Gespräch können Sie medizinische Fachtermini benutzen. Bitte fassen Sie die aktuellen Befunde und den Arztbrief aus der Akte, die Informationen des Kollegen (Film) und den Anruf aus dem Labor kurz zusammen.

Nach der Patientenvorstellung können die beiden Ärzte (Prüfer) Fragen an Sie richten.

 

Wir verdanken der Zahnmedizin die Betäubungsmittel

Quelle: Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt, 

Wir bitten um Beachtung der folgenden Verfahrensordnung für Fachsprachprüfungen:

Verfahrensordnung für die Fachsprachprüfung

 

§ 4 Prüfung

 

(1) Die Prüfung der erforderlichen Sprachkenntnisse soll in Form einer Einzelprüfung stattfinden und ist nicht öffentlich. Sie dient der Überprüfung des Hörverstehens sowie der mündlichen und schriftlichen Ausdrucksfähigkeit der antragstellenden Person. Das Fachwissen wird nicht überprüft. (2) Die Prüfung der erforderlichen Sprachkenntnisse umfasst u. a. mindestens

• ein simuliertes Zahnarzt-Patienten-Gespräch,

• ein kollegiales Fachgespräch,

• das Anfertigen eines typischerweise in der Praxis vorkommenden auch elektronisch verfassten Schriftstücks,

• Auswertung von Befundmaterial.

(3) Die antragstellende Person muss in allen Bereichen über Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, die für eine umfassende zahnärztliche Tätigkeit erforderlich sind. Maßgeblich ist ein Sprachniveau, das sich in Bezug auf die Fachsprachenkenntnisse am Sprachniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) orientiert. Die antragstellende Person muss insbesondere Patientinnen und Patienten inhaltlich ohne wesentliche Rückfragen verstehen und sich so spontan und so fließend verständigen können, dass sie in der Lage ist, sorgfältig die Anamnese zu erheben, Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige über erhobene Befunde und eine festgestellte Erkrankung zu informieren, verständlich über Risiken des Eingriffs aufklärt, die verschiedenen Aspekte des weiteren Verlaufs darstellt und Vor- und Nachteile einer geplanten Maßnahme sowie alternativer Behandlungsmöglichkeiten erklären kann. In der Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen sowie Angehörigen anderer Berufe muss die antragstellende Person sich so klar und detailliert ausdrücken können, dass bei Patientenvorstellungen sowie zahnärztlichen Anordnungen und Weisungen Missverständnisse sowie hierauf beruhende Fehldiagnosen, falsche Therapieentscheidungen und Therapiefehler ausgeschlossen sind. Darüber hinaus muss die antragstellende Person die Sprache auch schriftlich angemessen beherrschen, um Patientenunterlagen ordnungsgemäß zu führen und zahnärztliche Bescheinigungen ausstellen zu können. (4) Die Prüfung findet in den Räumlichkeiten der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt statt. Die Prüfungsdauer beträgt insgesamt 60 Minuten. Die Prüfung beginnt mit einem schriftlichen Teil. Das Abfassen des schriftlichen Prüfungsteils erfolgt unter Aufsicht. Sofern der schriftliche Prüfungsteil als bestanden gilt, wird in den mündlichen Teil übergegangen und die unter § 4 (2) geforderten Gespräche werden geführt. (...)

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