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Informationen zum Ablauf der Prüfung: Quelle: Apothekerkammer Berlin, es ist in jedem Bundesland fast immer derselbe Ablauf, weiter unten finden Sie zu Ihrem Bundesland nähere Informationen zum Lesen und Download.
Wie läuft die Prüfung ab? Welche Anforderungen werden gestellt? Auf der nachgewiesenen Grundlage eines Sprachzertifikats über Kenntnisse des Sprachniveaus GER B2 müssen Apothekerinnen und Apotheker über Fachsprachekenntnisse im berufsspezifischen Kontext, orientiert am Sprachniveau GER C1, verfügen. Die Sprachprüfung findet in Form von Einzelprüfungen statt. Das Bewertungsgremium besteht aus zwei Apothekerinnen oder Apothekern. Die Fachspracheprüfung dient der Überprüfung des Hörverstehens sowie der mündlichen und schriftlichen Ausdrucksfähigkeit. Das pharmazeutische Fachwissen wird nicht überprüft. Die Prüfung besteht aus drei Teilen. Die Prüfungsdauer beträgt 60 Minuten zuzüglich der Vorbereitungszeiten.
1. Simuliertes Apotheker-Patienten-Gespräch Die Anforderungen: Sie müssen zeigen, dass Sie sich situationsbezogen spontan und fließend ausdrücken können, um Patienten hinreichend informieren und beraten zu können. Ihre Aufgabe: Sie informieren und beraten einen Patienten im Rahmen der Arzneimittelabgabe über ein Arzneimittel, arzneimittelbezogene Probleme sowie mögliche Arzneimittelrisiken. Insbesondere weisen Sie den Patienten auf die sachgerechte Anwendung, Aufbewahrung und Entsorgung des Arzneimittels hin und klären ihn über mögliche Neben- oder Wechselwirkungen auf. Verwenden Sie dabei laienverständliche Bezeichnungen und verzichten Sie - wenn möglich - auf Fachbegriffe. Außerdem halten Sie einen etwa 5-minütigen monologischen Vortrag inklusive Stellungnahme zu einem berufsbezogenen Thema, das Ihnen in der Prüfung genannt wird.
Apothekerkammer Berlin Stand: Februar 2020
2. Schriftliche Dokumentation Die Anforderungen: Sie müssen in der Lage sein, schriftliche Aufgaben, die im Apothekenalltag vorkommen, in angemessener Zeit und Form zu erledigen. Ihre Aufgabe: Im schriftlichen Prüfungsteil füllen Sie zum Beispiel aufgrund einer festgestellten Nebenwirkung den Berichtsbogen der Arzneimittelkommission der deutschen Apotheker (AMK) „Bericht über unerwünschte Arzneimittelwirkungen“ aus, schreiben eine Herstellungsanweisung für Rezeptur- oder Defekturarzneimittel oder kommen den gesetzlichen Dokumentations- und Kennzeichnungspflichten nach. Sie schreiben eine kurze, im Rahmen des Apothekenalltags übliche formelle E-Mail. Dabei achten Sie auf den Textaufbau mit Anrede, Einleitung, Reihenfolge der Inhaltspunkte und Schluss.
3. Simuliertes Apotheker-Apotheker-Gespräch Die Anforderungen: In diesem Teil der Prüfung müssen Sie zeigen, dass Sie sich mit den Angehörigen des pharmazeutischen Personals und anderen Teilnehmern des Apothekenbetriebes so verständigen können, dass wechselseitig Missverständnisse ausgeschlossen sind. Verschreibungen müssen Sie fehlerfrei verstehen und ausführen können. Bei Unklarheiten muss eine Verständigung mit dem verschreibenden Arzt wechselseitig ohne große Mühen möglich sein. Ihre Aufgabe: Sie informieren einen anderen Apotheker über den Patienten, die Nebenwirkung sowie ggf. über Angaben der Fachinformation oder führen ein fachliches Gespräch unter Kollegen oder mit einem Angehörigen eines anderen Heilberufes. Zum Ende dieses Prüfungsteils übersetzen Sie pharmazeutische Fachbegriffe in laienverständliche Sprache. Die Übersetzung erfolgt schriftlich mit ein oder wenigen Worten sowie mündlich im gemeinsamen Gespräch mit der Prüfungskommission.
Quelle: Beschluss der 87. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) vom 26./27. Juni 2014 zu TOP 7.3 „Eckpunkte zur Überprüfung der für die Berufsausübung erforderlichen Deutschkenntnisse in den akademischen Heilberufen“ (Download) Wann ist die Fachspracheprüfung erfolgreich abgelegt? Die Prüfung wurde erfolgreich abgelegt, wenn das Bewertungsgremium zu der Feststellung gelangt, dass der Prüfling alle unter Punkt I.1 des Beschlusses der 87. GMK für die Apotheke rinnen und Apotheker beschriebenen Sprachanforderungen erfüllt.
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Dezember (ausgebucht)
Nächster Kurs: März-April 2024
Kurszeiten im März: 10:30-14:30
Im einzelnen: Samstag der 02.03.2024 Anamnese Gespräche führen
Samstag der 09.03.2024 Kurzbriefe verfassen + Anamnesen
Samstag der 16.03.2024 Rezepte+Briefe+Anamnesen
Samstag der 23.03.2024 Viele Wiederholungen
Sumulationen: Samstag der 30.03.2024 10:30-13:30 Simulationen FSP
Nach Absprache mit allen TN:
Z.B. Mittwoch der 10.04.2024 13 bis 16 Uhr Simulationen FSP
Mittwoch der 17.04.2024 13 bis 16 Uhr Simulationen FSP
Mittwoch der 24.04.2024 13 bis 16 Uhr Simulationen FSP
Kurskosten inkl. Materialien und Bücher: 1400€, kostenfreie Wiederholungen im nächsten Kurs
Informationen zum Ablauf der FSP in Bremen
Quelle: AKB Services
Neue Regelungen zur Ausstellung von Berufserlaubnissen ab Juli 2021
Seit Juli 2021 stellt die Senatorin für Gesundheit keine Berufserlaubnisse mehr vor der bestandenen Fachsprachenprüfung aus! Demnach wird die bestandende Fachsprachenprüfung eine Voraussetzung für die Beantragung einer Berufserlaubnis und für Antragsteller aus einem Mitgliedssaat des EU- oder EWR-Raumes nicht mehr möglich.
Im ersten Teil wird ein Beratungsgespräch als "Rollenspiel" durchgeführt. Im Anschluss muss ein 5-minütiger Vortrag zu einem pharmazeutischen Thema gehalten werden. Wichtig: Dabei wird nicht das pharmazeutische Wissen überprüft.
Im zweiten Teil muss ein AMK-Berichtsbogen oder ein ähnliches Dokument ausgefüllt werden. Zudem muss eine formelle E-Mail an einen Arzt oder Patienten verfasst werden. Hier sind die Themen sehr vielfältig aber erfassen den gesamnten bereich des pharmazeutischen Alltags.
Im dritten Teil wird ein einen anderer Apotheker über einen Sachverhalt informiert. Zum Ende des Prüfungsteils müssen pharmazeutische Fachbegriffe schriftlich und mündlich in laienverständliche Sprache übersetzt werden.
Bei der Beurteilung der Fachsprache wird besonders Wert auf berufsbezogene kommunikative Fähigkeiten gelegt. Apotheker müssen ein Gespräch souverän, strukturiert und klar führen können. Hierbei ist es wichtig, dass der Prüfungskandidat flexibel auf individuelle Gesprächssituationen reagieren und sich spontan ausdrücken kann. Dabei sind ein umfangreicher Wortschatz verbunden mit flüssigem Sprechen wichtige Voraussetzungen. Inhalte von Erzähltem bzw. Geschriebenem müssen erfasst und korrekt und umfassend mündlich sowie schriftlich wiedergeben werden können.
Bei der Vorbereitung auf die Fachsprachenprüfung sollte beachtet werden, dass auswendig gelernte Fallbeispiele nicht ausreichen, um die Prüfung zu bestehen. In der Prüfung wird letztendlich beurteilt, ob der Prüfungskandidat dem Berufsalltag eines Apothekers mit all seinen individuellen und vielfältigen Aufgaben sprachlich gewachsen ist.