SLM quality since 1996
    SLM qualitysince 1996                             

        Bestsmögliche Vorbereitung der FSP für Bremen

Rot und weiß sind die Landesfarben von Bremen. Deshalb auch das Farbenspiel der Sätze.

Im Jahr 1303 wird das erste Bremer Stadtrecht gesichert. Im Jahr 1358 wird Bremen Mitglied

der Hanse.   

Der erste voll funktionsfähige Hubschrauber der Welt wurde in Bremen erfunden.

In Bremen spricht man auch den Bremer Schnack.

Auch in Bremen kann man zu jeder Zeit mit Moin grüßen.

Auch in Bremen muss man die Fachsprachprüfung ablegen.

In unserm Kurs wird in der ersten Woche die Anamnese mit vielen Simulationen geübt. In der zweiten Woche geht es weiter mit den Arztbriefen, gleichzeitug beginnen wir mir den Arzt Gesprächen.

Infoblatt Ärztekammer Bremen

ePaper
Teilen:

3. Nachweis hinreichender Sprachkenntnisse Antragsteller/-innen, die die Erteilung einer Approbation anstreben, müssen den Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse erbringen. Sie können verlangen, dass vor der Überprüfung der Sprachkenntnisse das Vorliegen der fachlichen Voraussetzungen zur Erteilung einer Approbation geprüft wird. Ärztinnen oder Ärzte, Zahnärztinnen oder Zahnärzte und Apothekerinnen oder Apotheker müssen zur Erteilung der Approbation über Fachsprachenkenntnisse orientiert am Sprachniveau C1 verfügen. Die erforderlichen Sprachkenntnisse gelten bei Antragsteller/-innen als nachgewiesen, wenn beim Senator für Gesundheit kein Zweifel daran besteht, dass Deutsch in Wort und Schrift fließend beherrscht wird. Dies liegt i. d. R. vor, wenn die oder der Antragstellende den Abschluss einer mindestens zehnjährigen allgemeinbildenden Schulbildung an einer deutschsprachigen Schule oder den Abschluss einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung in der deutschen Sprache nachweist. Können Antragstellende diesen Nachweis nicht erbringen, so ist ein Sprachtest zu absolvieren. Dieser Sprachtest wird als Fachsprachentest von der jeweiligen Heilberufskammer Bremen abgenommen. Voraussetzung für den Zugang zum Fachsprachentest ist grundsätzlich der Nachweis hinreichender allgemeiner Sprachkenntnisse in der Regel durch Vorlage eines Sprachzertifikates auf dem Nr. 26 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 10. Februar 2015 81 Sprachniveau B2. Der Fachsprachtest muss folgenden Mindestanforderungen genügen: - Der Fachsprachentest findet in Form einer Einzelprüfung statt. - Die Fachsprachenprüfung dauert mindestens 60 Minuten und besteht aus einem simulierten Arzt-Patientengespräch bzw. Apotheker-Patientengespräch von ca. 20 Minuten, dem Anfertigen eines in der Berufsausübung vorkommenden Schriftstückes (z. B. Arztkurzbrief), für dessen Anfertigung dem Antragsteller ein Zeitfenster von 20 Minuten gegeben wird, und einem Gespräch mit einem Arzt oder Apotheker zur Überprüfung der Sprachkenntnisse in Bezug auf die Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen von einer Dauer von mindestens 20 Minuten. - Das Fachwissen der Antragstellenden wird im Rahmen des Fachsprachentests nicht bewertet. Die Prüfungskommission zur Durchführung der Sprachtests wird bei der jeweiligen Heilberufskammer Bremen gebildet. Sie besteht aus mindestens zwei Prüferinnen oder Prüfern, von denen mindestens die Hälfte Ärztinnen oder Ärzte, Zahnärztinnen oder Zahnärzte oder Apothekerinnen oder Apotheker sind. Die Mitglieder der Kommission sollen Deutsch als Muttersprache beherrschen und über mehrjährige Berufserfahrung in Deutschland verfügen. Der Sprachtest gilt als bestanden, wenn die Prüfungskommission zu der Feststellung gelangt, dass die oder der Antragstellende über die Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt, die für eine umfassende ärztliche bzw. pharmazeutische Tätigkeit erforderlich sind. Die antragstellenden Ärztinnen und Ärzte oder Zahnärztinnen und Zahnärzte müssen ihre Patientinnen und Patienten inhaltlich ohne wesentliche Rückfragen verstehen und sich insbesondere so spontan und so fließend verständigen können, dass sie in der Lage sind, sorgfältig die Anamnese zu erheben, Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige über erhobene Befunde sowie eine festgestellte Erkrankung zu informieren, die verschiedenen Aspekte des weiteren Verlaufs darzustellen und Vor- und Nachteile einer geplanten Maßnahme sowie alternativer Behandlungsmöglichkeiten erklären zu können, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. In der Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen sowie Angehörigen anderer Berufe müssen sie sich so klar und detailliert ausdrücken können, dass bei Patientenvorstellungen sowie ärztlichen Anordnungen und Weisungen Missverständnisse sowie hierauf beruhende Fehldiagnosen, falsche Therapieentscheidungen und Therapiefehler ausgeschlossen sind. Darüber hinaus müssen sie die deutsche Sprache auch schriftlich angemessen beherrschen, um Krankenunterlagen ordnungsgemäß führen und ärztliche Bescheinigungen ausstellen zu können. Entsprechendes gilt für Apothekerinnen und Apotheker. Die Heilberufskammer teilt dem Senator für Gesundheit unverzüglich das Ergebnis des Fachsprachentests mit. Über das Ergebnis des Fachsprachentests erhält der Antragsteller einen rechtsmittelfähigen Bescheid. Die Fachsprachenprüfung kann beliebig häufig wiederholt werden. Nr. 26 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 10. Februar 2015 8

Rechtliche Grundlagen Zahnärzte 2.2.3 und Sprachnachweis 3

ePaper
Teilen:

Vorbereitungskurse der Fachsprachprüfungen für alle Bundesländer

Schnellanmeldung via WhatsApp möglich:   +4917624527368 

Großbeerenstraße 2-10,12107 Berlin,

hinter Lidl, im Sirius Business Center ( s. Foto )

1. Etage. Raum 4

Bisher über 3000 zufriedene Kunden mit  erfolgreich abgelegter Fachsprachprüfungen.                  Gratulation !!!

Druckversion | Sitemap
© SLM fsp-medizin-deutschland